Nahmerambulanz

Erste Hilfe ・ Betriebssanitäter ・ Brandschutz


Selbsthilfekräfte für den Brandschutz

Selbsthilfekräfte für den Brandschutz sind Brandschutzhelfer im Sinne der DGUV Information
205-023 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.
Diese zählen im Unternehmen zu den Personen mit besonderen Aufgaben im Brandschutz. Sie
unterstützen den Brandschutzbeauftragten im präventiven Bereich und übernehmen wichtige
Aufgaben bei der Erstbrandbekämpfung und bei der Gebäuderäumung.


Nach dem Arbeitsschutzgesetz und der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2 muss jeder Betrieb mit
normaler Brandgefährdung mindestens 5% seiner Mitarbeiter zur Selbsthilfekraft/ zum Brandschutzhelfer
ausbilden lassen.


Für Selbsthilfekräfte hat die Aus- und Fortbildung nach den Grundsätzen der DGUV Information
205-023
zu erfolgen.


Besonderheiten in Verkaufsstätten
Auf der Grundlage § 26 (4) Muster-Verkaufsstättenverordnung (MVKVO) ist die Anzahl der während
der Betriebszeit notwendigen Selbsthilfekräfte ist in Verkaufsstätten mit mehr als
15.000 m2 Verkaufsfläche wie folgt festzulegen:

Richtwerte:

Fläche der Verkaufsräume und
Ladenstraßen

Anzahl der Selbsthilfekräfte

> 15000 m² - 17000 m²

6

> 17000 m² - 20000 m²

7

> 20000 m² - 25000 m²

8

> 25000 m² - 30000 m²

9

> 30000 m² - 35000 m²

11

> 35000 m² - 40000 m²

12

> 40000 m² - 45000 m²

14

> 45000 m² - 50000 m²

15

> 50000 m² je weitere 10000 m²

eine zusätzliche Selbsthilfekraft




Die Namen der Personen und jeder Wechsel sind der Berliner Feuerwehr auf Verlangen mitzuteilen. Dieses Verlangen erfolgt in der Regel bei der Brandsicherheitsschau gemäß Betriebsverordnung(BetrVO).



Besonderheiten in Versammlungsstätten

Im Rahmen der technischen Probe nach § 40 (6) der Muster - Versammlungsstättenverordnung(MVStättV) ist im Einvernehmen mit der Berliner Feuerwehr die Anzahl der erforderlichen Selbsthilfekräftefestzulegen, die die Aufgaben der Brandsicherheitswache bei der Veranstaltung wahrnehmen werden. 


 

Kursinhalt

  • Versammlungsstättenverordnung
  • Richtiges Absetzen eines Notrufs
  • Rechtliche Bestimmungen
  • Gefahren von Bränden
  • Unterschiedliche Brandklassen
  • Exkursionen in Versammlungsstätte(n)
  • Praktische Übungen
  • Prüfung in schriftlicher-, praktischer und mündlicher Form



Zielgruppe: Große- und mittelständische Unternehmen, Schulen, Kitas, Sicherheitsdienstleister



Umfang:  32 UE aufgeteilt auf vier Tage

Kosten: 550 € je Kursteilnehmer - Rechnungsstellung nach Kursende

E-Mail
Anruf
Karte
Infos